Teilnahmebedingungen

Die TeilnehmerInnen versichern, dass sie UrheberInnen an den eingereichten Musikstücken sind und berechtigt sind, darüber zu verfügen. Die aufgrund des Urheberrechtsgesetzes entstehenden Rechte verbleiben mit Ausnahme der folgenden Punkte bei den TeilnehmerInnen:

  1. Die TeilnehmerInnen räumen der Universität Wien das (zeitlich unbefristete) Recht ein, die eingereichten Musikstücke zum Zwecke eines Online-Votings zu vervielfältigen und  für ein Online-Voting im Internet zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Universität Wien ist berechtigt, die beiden Live-Konzerte für das Semi- und Halbfinale, akustisch und visuell aufzuzeichnen und diese Bild-und Tonaufnahmen zu archivieren.
  3. Die auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen vervielfältigten Musikwerke der TeilnehmerInnen dürfen von der Universität Wien sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, mit anderen Werkarten verbunden, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden, sofern und soweit es sich nur um die nicht-kommerzielle Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen handelt.
  4. Eine finanzielle Vergütung von Seiten der Universität Wien steht den TeilnehmerInnen nicht zu.
  5. Die Teilnahme an den Live-Konzerten vor Ort ist verpflichtend. Das Nicht-Erscheinen bei den Live-Konzerten aus welchen Gründen auch immer (Krankheit, etc.) bedeutet den Verzicht auf die Teilnahme.